Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Unseren Verkaufs- und Werklieferungsgeschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmalsauf diese Bedingungen hingewiesen wird.
Für Käufer und Besteller wird im Folgenden einheitlich die Bezeichnung »Käufer«
verwendet.
§ 1 Vertrag
Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangabe, freibleibend und unverbindlich.
Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.
Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.
Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben bei Einhaltung der Schriftform ebenfalls Gültigkeit.
§ 2 Preise
Alle angegebenen Preise beinhalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowohl auf Haupt- als auch Nebenforderungen.
Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk.
§ 3 Lieferungen
Teillieferungen sind zulässig, sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 8 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist.
Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Schadenersatzansprüche – im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Belieferung mit Bereitstellung als erfolgt.
§ 4 Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Mit Verladung der Ware auf der Versand-Bahnstation bzw. auf den LKW, geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen.
Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zur Zeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.
Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt der Ware oder, falls der Käufer die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. 8 Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen.
Der Käufer hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:
1) Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen, entsprechend der ursprünglichen Lieferzeit.
Die Mindestlieferzeit beträgt 8 Wochen.
2) Sollten weder Nachbesserungen noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder anderer Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.
§ 6 Zahlungen
Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, werden nicht anerkannt. Lieferung gegen Anzahlung oder Vorauskasse behalten
wir uns vor.
Bei allen Rechnungen mit nicht sofortigem Zahlungsziel erheben wir eine
5%ige Finanzierungspauschale auf den gesamten Rechnungsbetrag.
Diese Finanzierungspauschale kann bei Zahlung innerhalb des vereinbarten
Zahlungsziels lt. Auftragsbestätigung voll in Abzug gebracht werden.
Die Abnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
In Abweichung von den Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Käufers sind wir berechtigt, zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind.
Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware mit Gegenständen im Fremdeigentum verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem der damit verbundenen Gegenständen, ohne dass es einer ausdrücklichen Eigentumsübertragung bedarf.
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits Ware, die in unserem Vorbehaltseigentum steht, ebenfalls nur unter Vorbehaltseigentum zu veräußern.
Der Kunde tritt hiermit die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandene Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unserer jeweils noch offenen Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nur Zahlungen an uns verlangen. Ansonsten hat der Kunde uns alle, zum Einzug der eingetretenen Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriff Dritter auf unsere Vorbehaltsrechte ist der Kunde verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt gleich gegenüber wem, offen zu legen.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir ohne weiteres berechtigt, uns in den Besitz unserer Vorbehaltsware zu setzen und diese auf Kosten des Kunden abzutransportieren, ohne dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag verbunden wäre.
§ 8 Angebote
Die Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kalkulationsgrundlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben). Eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes.
Wir sind berechtigt, eine Erhöhung der Angebotspreise vorzunehmen, wenn die zugrundeliegenden Kalkulationsunterlagen nachträglich vom Auftraggeber geändert werden oder Kostenänderungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Löhne, Hilfsstoffe, Materialpreise, USt., Transportkosten.
Unsere Angebotspreise sind Nettopreise in EUR ohne USt. Die Ausarbeitung von Angebotsunterlagen wird mit 1% des Auftragsvolumens berechnet. Bei Zustandekommen des Auftrags entfällt dieser Betrag.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München.
Gerichtsstand ist München.
§ 10 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
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Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden.
Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass
die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern
beachtet werden.
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